Tschechische Republik: Opt-in-Zustimmung -Cookies und Telemarketing

Tschechische Republik: Die Abgeordnetenkammer stimmt der Änderung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation, der Opt-in-Zustimmung für Cookies und Telemarketing zu.


Das Tschechische Telekommunikationsamt ('CTU') gab am 15. September 2021 bekannt, dass die Abgeordnetenkammer den Senat aufgehoben und die Umsetzungsänderung des Gesetzes Nr. 127/2005 Slg. über die elektronische Kommunikation und über die Änderung bestimmter Verwandter gebilligt hat Gesetze (im Folgenden: Gesetz über die elektronische Kommunikation) in der geänderten Fassung, in der ursprünglichen Fassung mit einer Mehrheit von 137 Stimmen. Die CTU hebt insbesondere hervor, dass die Novelle nun vom Präsidenten der Tschechischen Republik unterzeichnet wird und den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in tschechisches Recht umsetzt.

OneTrust DataGuidance bestätigte am 21. September 2021 mit Jakub Kabát, Associate bei CMS Prag, dass gemäß den bevorstehenden Änderungen des tschechischen Gesetzes über die elektronische Kommunikation, die kürzlich vom tschechischen Parlament verabschiedet wurden, Telemarketing nur mit dem ausdrücklichen Opt-in möglich sein wird Zustimmung der Telemarketing-Ziele. Darüber hinaus stellte Herr Kabát fest: „Eine ähnliche Situation wird bei Cookies sein, bei denen Website-Benutzer eine aktive Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten geben müssen. Bisher war es ausreichend, einen Opt-Out-Mechanismus sowohl für Telemarketing als auch für Cookies zu verwenden.“ Schließlich sind, wie von Herrn Kabát hervorgehoben, die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Kommunikation § 89 Absatz 3 für Cookies und § 96 für Telemarketing.

Sie können den Fortschritt der Änderung verfolgen hier und laden Sie den genehmigten Text herunter hier, beide nur auf Tschechisch erhältlich.